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Datenschutzmitteilung
Diese Website wird vom StudioGerhardPeyrer e.U., Porzellangasse 22A/2/11, 1090 Wien betrieben.
Diese Mitteilung beschreibt, wie ich als datenschutzrechtlich Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dieser Website verarbeite.
1. Welche Daten ich über Sie verarbeite
Im Zuge Ihres Besuches dieser Website werde ich folgende Informationen erheben: Das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs einer Seite auf meiner Website, Ihre IP-Adresse, Name und Version Ihres Web-Browsers, die Webseite (URL), die Sie vor dem Aufruf dieser Website besucht haben, bestimmte Cookies (siehe Punkt 2 unten) und jene Informationen, die Sie selbst durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf meiner Website zur Verfügung stellen. Es besteht keine Verpflichtung, jene Daten, um deren Angabe ich Sie auf meiner Website bitte, tatsächlich anzugeben.
2. Cookies
Auf dieser Website werden sogenannte Cookies verwendet. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die auf Ihrem Computer gespeichert werden kann, wenn Sie eine Website besuchen. Grundsätzlich werden Cookies verwendet, um Nutzern zusätzliche Funktionen auf einer Website zu bieten. Sie können zum Beispiel verwendet werden, um Ihnen die Navigation auf einer Website zu erleichtern, es Ihnen zu ermöglichen, eine Website dort weiter zu verwenden, wo Sie sie verlassen haben und/oder Ihre Präferenzen und Einstellungen zu speichern, wenn Sie die Website wieder besuchen. Cookies können auf keine anderen Daten auf Ihrem Computer zugreifen, diese lesen oder verändern. Die meisten der Cookies auf dieser Website sind sogenannte Session-Cookies. Sie werden automatisch gelöscht, wenn Sie unsere Website wieder verlassen. Dauerhafte Cookies hingegen bleiben auf Ihrem Computer, bis Sie sie manuell in Ihrem Browser löschen. Wir verwenden solche dauerhaften Cookies, um Sie wieder zu erkennen, wenn Sie unsere Website das nächste Mal besuchen. Wenn Sie Cookies auf Ihrem Computer kontrollieren wollen, können Sie ihre Browser-Einstellungen so wählen, dass Sie eine Benachrichtigung bekommen, wenn eine Website Cookies speichern will. Sie können Cookies auch blockieren oder löschen, wenn sie bereits auf Ihrem Computer gespeichert wurden. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, wie Sie diese Schritte setzen können, benützen Sie bitte die „Hilfe“-Funktion in Ihrem Browser.
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3. Zwecke der Datenverarbeitung
Ich werde Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:
> um Ihnen diese Website zur Verfügung zu stellen und um diese Website weiter zu verbessern und zu entwickeln;
> um Nutzungsstatistiken erstellen zu können;
> um Angriffe auf meine Website erkennen, verhindern und untersuchen zu können;
> um auf Ihre Anfragen zu antworten;
> um ihre Aufträge entgegenzunehmen.
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist mein überwiegendes berechtigtes Interesse (gemäß Art 6 Abs 1 lit f EU Datenschutz-Grundverordnung), welches darin besteht, die oben unter Punkt 3 genannten Zwecke zu erreichen.
5. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten
Zu den oben genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten an mein Unternehmen übermittelt.
6. Dauer der Speicherung
Ich werde Ihre Daten grundsätzlich für eine Dauer von 6 Monaten speichern. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist, um festgestellte Angriffe auf meine Website zu untersuchen. Wenn Sie mein Kontaktformular benutzen, werde ich Ihre Daten jedenfalls so lange speichern, wie rechtliche Verpflichtungen dies vorsehen (Anfrage/Angebotserfüllung).
7. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Sie sind unter anderem berechtigt (unter den Voraussetzungen anwendbaren Rechts), (i) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten ich über Sie gespeichert habe und Kopien dieser Daten zu erhalten, (ii) die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen, (iii) von mir zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, und (iv) unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen, (v) Datenübertragbarkeit zu verlangen, (vi) die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und (vii) bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
8. Diese Website benutzt Google Analytics,
einen Webanalysedienst der Google Inc.; Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
9. Unsere Kontaktdaten
Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an mich: Gerhard Peyrer als Inhaber und Datenschutzverantwortlicher des StudioGerhardPeyrer e.U., Porzellangasse 22A/2/11, 1090 Wien studio@gerhardpeyrer.at
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2018. Wichtige Hinweise zum Urheberrecht von Berufsfotografen: www.rsv-fotografen.atUID: ATU56392424Firmensitz: WienInhaber: Gerhard PeyrerAllgemeine Geschäftsbedingungen: s. untenVerantwortlich für den Inhalt: Gerhard Peyrer
Barrierefrei lt. E-GovG (Web Content Accessiblity Guidelines 2.0)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verträge werden ungeachtet der Form (schriftlich oder mündlich) nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge abgekürzt AGB) abgeschlossen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. des Mittlers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Photographen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exclusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrages (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Gerhard Peyrer; dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Photographen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem (dem Photographen bekannten) Vertragszweck erforderlich sind.
2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Falle vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorares und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/Namensnennung (s. Punkt 2.2. oben) erfolgt.
2.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
2.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.
3. Eigentum am Datenmaterial - Archivierung
3.1. Das Eigentumsrecht am entstandenen Datenmaterial steht dem Photographen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum.
3.2. Der Photograph ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc.).
3.3. Der Photograph wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Vorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Photographen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Photograph garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).
5. Verlust und Beschädigung
5.1. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Photograph - aus welchem Rechtstitel auch immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labor etc.) haftet der Photograph nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Photograph haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Asistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
5.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1. Der Photograph wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Photograph hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der verwendeten optisch-technischen (photographischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Photograph nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Photographen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
6.6. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Photographen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Photographen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Punkt 5.1. gilt entsprechend.
6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Falle allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.
6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
7. Werklohn
7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Photographen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
7.2. Das Honorar steht auch für Layout- und Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Falle keine Preisreduktionen gewährt.
7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Photographen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
7.4. Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.
7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige graphische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen Organisations- und/oder Besprechungsaufwand.
7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages - aus welchen Gründen auch immer - Abstand, steht dem Photographen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Falle unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
7.7 Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
8. Lizenzhonorar
8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Photographen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UhrG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leitungsschutzrechte an den vertragsgegenständlich Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UhrG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechtes auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UhrG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UhrG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UhrG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UhrG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
9. Zahlung
9.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist das Honorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Das Risiko des Postweges gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Photograph berechtigt, nach jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
9.3. Im Verzugsfall gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2.1. des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.
9.4. Mahnspesen und Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Photographen. Im Falle der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen st österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
10.3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
10.4. Diese AGB gelten insoweit nicht, als ihnen zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrages) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.